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Informationen über Alle 7 Inseln - Markt und Finanzen

Begriffserklärung

I.G.I.C.
Mehrwertsteuer der Kanarischen Inseln von 5% (in Ausnahmefällen kann es leichte Abweichungen geben).

IMPUESTO SOBRE TRANSMISIONES
Vermögensübertragungssteuer, welche vom Käufer zu entrichten ist.

IMPUESTO BIENES INMUEBLES - IBI
Immobiliensteuer, entspricht der deutschen Grundsteuer, die einmal jährlich bei der jeweiligen Gemeinde zu entrichten ist.

IMPUESTO SOBRE EL PATRIMONIO
Vermögenssteuer auf Ihren Besitz, fällt einmal im Jahr an.

PLUSVALIA
Wertzuwachssteuer, die immer beim Verkauf einer Immobilie fällig wird.


Erbschaftssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in Spanien seit dem 01. Januar 2008 abgeschafft worden.

Das Ressort für Wirtschaft und Finanzen der Kanarischen Regierung, das darum bemüht ist, den Steuerdruck zu vermindern und damit die Kaufkraft der Kanarischen Bevölkerung zu verbessern, hat beschlossen, das mit Wirkung vom 01.01.2008 die Erbschaft- und Schenkungssteuer innerhalb der Familie (Eltern, Kindern und Ehegatten) abzuschaffen.. Somit hat Jose Manuel Soria sein Versprechen gehalten.

Dieses hat zur Folge, dass im Haushaltsplan für 2008 eine generelle Vergütung von 99,9 % auf diese Steuer festgesetzt wurde. Die verbleibenden 0,1% die vom Finanzamt erhoben werden, dienen als steuerliche Kontrolle.

Hier zitieren wir nun ein Beispiel aus dem Wochenblatt vom 23.01.2008
„im Falle einer Schenkung – beispielsweise durch einen Vater an seinen Sohn, der jünger als 35 Jahre alt ist, und einen Betrag von 60.000 Euro für den Kauf einer Wohnung geschenkt bekam, wäre bislang ein Steuerbetrag von 3.294,44 Euro fällig gewesen.

Seit 01. 01.2008 – dank der Vergütung von 99,9 % - sind lediglich 3,29 Euro zu zahlen.“.

Die Voraussetzung für die Anrechnung der Vergütung von 99,9% auf die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer sind im Falle einer Schenkung, das die Formalisierung und Annahme der Schenkung natürlich nach dem 01.01.2008 stattgefunden hat und der Beschenkte zu den erwähnten Gruppen wie Kinder, Ehegatte oder Eltern gehört.

Diese Schenkung ist selbstverständlich in einer notariellen Urkunde festzuhalten und seinen Wohnsitz u.a. auf den Kanarischen Inseln gehabt haben. Ebenso muss der Erblasser seinen Wohnsitz auch 5 Jahre auf den Kanarischen Inseln gehabt haben. Bei einer Erbschaft muss der Erblasser nach dem 01.01.2008 verstorben sein und Erben müssen wiederum Kinder, Ehegatten oder Eltern sein.

Durch diese Gesetzesänderung soll die Wirtschaft der Inseln reaktiviert werden

Quelle: www.sonnige-kanaren.de


©2008 Teneriffa-Fewo.de   |   letzte Aktualisierung: 19.07.2010 Ranking-Hits
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